Auf Beschluss des Beirates ist der 15. Februar als für alle Chöre und Kreis-Chorverbände geltender Stichtag zur Bestandsmeldung festgesetzt worden. Mit Ablauf des Stichtages sind keine Änderungen der Mitgliedszahlen mehr möglich. Die bis zum Stichtag erfolgten Meldungen sind die einzige Grundlage für die Beitragsberechnung des Chorverbandes Rheinland-Pfalz an die Kreis-Chorverbände. Andere Zahlen werden künftig nicht mehr akzeptiert. Wir bitten alle Vereine und Kreis-Chorverbände, dies zu beachten.