Aktualisierte Informationen zu Corona

Finanzielle Folgen der Corona-Krise

Die Bundesregierung und die Landesregierung Rheinland-Pfalz haben Soforthilfen u. a. für Solo-Selbständige (worunter auch Chorleiter fallen können) zugesagt. Die entsprechenden Anträge finden Sie hier:
http://www.kultur-rlp.de/2020/03/29/corona-soforthilfe-rheinland-pfalz-die-dokumente-sind-online/

Darüber hinaus hat das Kulturbüro Rheinland-Pfalz eine Seite mit FAQs zusammengestellt, die Sie hier abrufen können:
http://www.kultur-rlp.de/corona/faq-corona/

Bei speziellen Fragen steht Ihnen Dr. Björn Rodday (E-Mail: rodday@kulturbuero-rlp.de) vom Kulturbüro Rheinland-Pfalz ebenfalls zur Verfügung.

Der Chorverband Rheinland-Pfalz empfiehlt den Vereinen auch weiterhin, mit den Chorleiter*innen nach einer einvernehmlichen Regelung für die Fortzahlung der Honorare zu suchen. Durch Gespräche auf Augenhöhe lässt sich da vieles regeln, wenn beide Seiten offen für Kompromisse sind.

Die Genehmigungen für Chor-Coachings und Fördermittelanträge behalten natürlich ihre Gültigkeit bis zum 31.12.2020. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir Genehmigungen nicht einfach ins Jahr 2021 übernehmen können – hier ist erneuter Antrag aufgrund des Haushaltsjahres leider notwendig.

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