Sich im Dschungel der finanziellen Hilfen rund um Corona zurechtzufinden, ist schwierig.
Wir haben daher für Sie eine Liste mit wichtigen Links zusammengestellt, wo Sie erste Informationen oder weitere Beratung erhalten.
Rheinland-Pfalz
Übersicht über die Hilfen von Bund und Ländern gibt es in diesem PDF des Kulturbüros Rheinland-Pfalz:
https://kulturbuero-rlp.de/beratung/kulturberatung/
Telefonische Beratung gibt es beim Kulturbüro Rheinland-Pfalz:
Für das nördliche Rheinland-Pfalz (Nördlich der imaginären Linie „Trier-Mainz“):
Bartel Meyer
Tel. 0 26 21 / 6 23 15-32
Bundesweit über den BMCO
Neustart Amateurmusik
https://bundesmusikverband.de/neustart/
Voraussichtlich Ende Februar geht die BMCO-eigene Wissensplattform
https://frag-amu.de online. Hier werden die gesammelten Informationen, Erkenntnisse und Good-Practice-Beispiele aus dem seit November 2020 im Aufbau befindlichen Kompetenznetzwerks der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Fragen können auch jetzt schon unter mailto:info@frag-amu.de gestellt werden.
Chorleitende
können die November- und Dezemberhilfen des Bundes nutzen.
Leider haben die Ministerien zwischenzeitlich die Webseitenstruktur verändert.
Wir haben Ihnen daher den Link mit einer Übersicht aller Corona-Hilfen eingestellt:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html
Sofern die beantragte Summe der November- bzw. Dezemberhilfe nicht mehr als 5.000 EUR beträgt, wird für eine Antragstellung lediglich ein gültiges ELSTER-Zertifikat benötigt. Liegen die Antragssummen darüber, muss die Antragstellung über einen prüfenden Dritten (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater u. ä.) erfolgen.
Darüber hinaus gibt noch die Neustarthilfe:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/neustarthilfe.html
Wir raten allen Chorleitenden dringend zur Inanspruchnahme dieser staatlichen Möglichkeiten, um damit Umsatzeinbußen zu kompensieren oder ggf. – je nach Fallkonstellation – dem geleiteten Chor geleistete Zahlungen zur Existenzsicherung zurückzuerstatten.
Prüfen Sie bitte eingehend Ihre Möglichkeiten. Gerade im genannten Bereich bis 5.000 EUR Fördersumme ist der zu leistende Aufwand gering und sowohl Antragstellung als auch Bewilligung und Auszahlung erfolgen sehr zeitnah.
Der Chorverband Rheinland-Pfalz sieht es als absolut erforderlich an, dass für beide Seiten (Chöre und Chorleitende) verträgliche Lösungen in dieser Zeit gefunden werden, im Interesse einer über diese Krise hinausgehenden Perspektive. Dazu gehört, alle Möglichkeiten zu nutzen, die beiden Seiten auch in finanzieller Hinsicht „aufatmen“ lässt.
Wichtiger Hinweis für Vereine:
Auf der oben verlinkten Webseite steht, dass auch Vereine entsprechende Hilfen beantragen können. Dies ist allerdings nur über einen prüfenden Dritten (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater u. ä. möglich. Dies hat eine entsprechende Nachfrage beim Bundesministerium ergeben.