Neue Förderrichtlinien und Antragsformulare für 2018

Der Chorverband Rheinland-Pfalz hat die Förderrichtlinien für Mitgliedschöre und Kreis-Chorverbände neu gefasst und entsprechende Antragsformulare erstellt.
Die wichtigsten Neuerungen:

  • Die Förderanträge müssen direkt an die Geschäftsstelle des Chorverbandes gerichtet werden, nicht mehr wie bisher an die Kreis-Chorverbände
  • Bis 2017 mussten Antragssteller bei einer Maßnahme/Veranstaltung ein Defizit nachweisen, um überhaupt an Fördermittel zu gelangen (Fehlbetragsförderung). Dies ist nun nicht mehr der Fall. Relevant für die Festlegung eines Förderbetrages sind ausschließlich die anerkannten Ausgaben für eine förderwürdige Maßnahme. Dies erleichtert Antragsstellung und Abrechnung enorm.

Die neuen Richtlinien gelten für förderfähige Maßnahmen, die im Jahr 2018 stattfinden.

 

Förderrichtlinien des Chorverbandes Rheinland-Pfalz 2018

Fördermittelantrag für Weiterbildungsmaßnahmen

Fördermittelantrag für Konzertveranstaltungen (Freundschaftssingen, Zeltfeste o. ä. mit parallelem Wirtschaftsbetrieb werden NICHT gefördert)

 

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