Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, wurden bei der Pressekonferenz der Ministerpräsidentin Malu Dreyer am 9. Juni weitere Lockerungen für Chöre angekündigt:
Ab 18. Juni soll gelten
Bei einer stabilen Inzidenz unter 100:
- Musizieren/Singen mit 30 Personen im Freien oder 10 Personen im Innenraum (mit Test)
- Konzerte/Auftritte mit 250 Zuschauern im Freien oder 100 Zuschauern im Innenraum (mit Test)
Bei einer stabilen Inzidenz unter 50:
- Musizieren/Singen mit 50 Personen im Freien oder 20 Personen im Innenraum (mit Test, vom Test ausgenommen Kinder unter 14 Jahre)
- Konzerte/Auftritte mit 500 Zuschauern im Freien oder 250 Zuschauern im Innenraum (mit Test)
Ab 2. Juli soll gelten
Bei einer stabilen Inzidenz unter 100:
- Musizieren/Singen mit 50 Personen im Freien oder 30 Personen im Innenraum (mit Test)
- Konzerte/Auftritte mit 500 Zuschauern im Freien oder 350 Zuschauern im Innenraum (mit Test)
Bei einer stabilen Inzidenz unter 50:
- Voraussichtlich zusätzlich möglich: Musizieren/Singen mit 50 Personen mit Test im Innenraum, Personenbegrenzung: 1 Person/10 m²
Zu den geltenden Abstandsregeln liegen uns leider zum derzeitigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen vor, zumal das derzeit gültige Hygienekonzept ja immer noch nicht vorliegt. Dieses wurde von uns bei der Planstelle Corona im Gesundheitsministerium angefragt, da auch das Kultusministerium uns keine Auskunft geben konnte.
Wir bitten alle Vereine, sich bereits jetzt schon entsprechende Konzepte zu überlegen. Aber bitte denken Sie daran: solange die Vorgaben nicht schriftlich sind, haben wir keine Gewissheit, dass diese ab dem 18. Juni auch wirklich umgesetzt werden dürfen.
Wir empfehlen Ihnen, sich bereits jetzt schon mit Ihren Kommunalverwaltungen in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob Ihnen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden können, in denen die Abstände eingehalten werden können. In einem Gespräch der Laienmusikverbände mit Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Mai wurde auch genau dieser Punkt angesprochen. Wir hoffen sehr, dass diese Information auch an die Kommunalverwaltungen weitergegeben wurde.